Hinweisgeberschutz

Melden Sie einen Verdacht von Straftaten oder Regelverstößen!

Wir legen Wert auf Ehrlichkeit, Integrität und Transparenz!

Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. Für die Meldung dieser Informationen stellt das Bistum Münster verschiedene Wege zur Verfügung.

Mögliche Hinweise können sein: Historischer oder aktueller Rassismus, Bestechung und Betrug, Korruption, Verstoß gegen Datenschutz und Privatsphäre, unangemessene Arbeitsbedingungen, Geldwäsche, Angriff auf das IT-System oder Cyber-Security-Verletzungen und ähnliches.

Bei der Ombudsstelle finden Sie einen geschützten Raum, in dem die Möglichkeit besteht, vertraulichen und, wenn gewünscht, anonymen Kontakt herzustellen, um Hinweise zu möglichen Verstößen zu geben. Ihre Identität darf nur mit Ihrem Einverständnis oder in besonderen Ausnahmen (§§ 8 und 9 HinSchG) offenbart werden.

Achtung: Dieses System darf nicht dazu missbraucht werden, um bewusst falsche oder verleumderische Hinweise zu geben.

 

Möglichkeiten der Meldung

Über das neu installierte Hinweisgeberportal können gem. § 16 HinSchG auch anonyme Hinweise bearbeitet werden.

Hier  geht es zum anonymen Hinweisgeberportal!

 

Oder Sie nutzen die anderen Kontaktmöglichkeiten:

Brief Ombudsstelle Bistum Münster, Postfach 15 03, 48004 Münster

E-Mail ombudsstelle[at]bistum-muenster.de

Fon 0251 495-6644